Allgemeine Vertragsbedingungen
SPARTA Fight & Fitness Academy GmbH

1. Vertragsgegenstand

Die folgenden AGB gelten für Verträge mit der Sparta Kids Academy GmbH sowie mit der Sparta Fight & Fitness Academy GmbH. Nachfolgend wird der Name Sparta Academy verwendet, dieser findet sowohl für den Abschluss eines Vertrags mit der Sparta Kids Academy GmbH sowie mit der Sparta Fight & Fitness Academy GmbH Anwendung. Die Sparta Academy bietet unterschiedliche Kurse und Leistungen an. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem gebuchten Kurs bzw. der gebuchten Leistung. Alle übrigen Kursangebote sowie Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Sparta Academy behält sich Änderungen der Kurstage und Zeiten vor.

Die Sparta Academy gewährt den Teilnehmern während der Dauer des Kurses einen Trainingsplatz freizuhalten. Die Leitung der Kurse durch erfahrene Trainer wird gewährleistet.

Die Teilnehmer verpflichten sich die AGB und den Code of Conduct jederzeit einzuhalten sowie den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten.


2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer

Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Sparta Academy wird online oder in Schriftform mit der Unterschrift des Teilnehmers beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreters abgeschlossen. Wer wegen Delikte gegen Leib und Leben vorbestraft ist, hat mit Abschluss des Vertrages einen Strafregisterauszug der nicht älter als 3 Monate ist vorzulegen.

Der Vertrag zwischen der Sparta Academy und dem Teilnehmer für einen Gruppenkurs wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um eine weitere Kursperiode, insofern nicht fristgerecht gemäss Ziffer 5 gekündigt wird. Das Nichtbezahlen der Abo Gebühr gilt nicht als Abmeldung.

Verträge über andere Leistungen enden, wenn alle gebuchten Leistungen erbracht wurden und benötigen keine Kündigung.

 

3. Leistungsstörungen

Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die die Sparta Academy nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat der Teilnehmer weder einen Anspruch auf Beitragsrückzahlung noch auf Schadenersatz.

Bei groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen den Code of Conduct und/oder gegen Anweisungen der Trainer kann der Teilnehmer vom Training suspendiert werden, ohne Anspruch auf Beitragsrückzahlung und/oder Schadenersatz des Teilnehmers.

Die Verpflichtung zur Beitragszahlung besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der von den Sparta Fight angebotenen Gruppenkurse durch den Teilnehmer. Für versäumte Gruppenkurse erfolgt grundsätzlich keine Beitragsrückzahlung. Sofern kein Zahlungsrückstand besteht, können – nach Möglichkeit – bei längeren, schriftlich entschuldigten Ausfallzeiten die Gruppenstunden unter Angabe des Ausfallgrundes nachgeholt werden. Sparta Academy akzeptiert folgende Gründe: Erkrankung von mindestens 2 Wochen mit Arztzeugnis / Beruflicher Abwesenheit / Eintreten einer Schwangerschaft / Wahrnehmung bürgerlicher Pflichten (wie z.B. Militärdienst). Jede längere Abwesenheit ist der Leitung Sparta Academy per Mail mitzuteilen. Das Abo kann in Absprache mit Sparta Academy in einen «Pause»-Status gesetzt werden. Die nicht bezogenen und bezahlten Gruppenstunden können – nach Möglichkeit – zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Weitere gebuchte Leistungen wie bspw. Personal Training, gebuchte Massagen oder Ernährungsberatungen müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig, wird dem Teilnehmer der versäumte Termin verrechnet und kann nicht nachgeholt werden. Absagen weniger als 24 Stunden im Voraus werden nur in begründeten Fällen (z.B. medizinischer Notfall) nicht verrechnet.

 

4. Zahlungsbedingungen / Verzug

Die Abo Gebühr für gebuchte Gruppenkurse wird jeweils vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Weitere Leistungen sind bei Vertragsabschluss fällig. Bei verspäteter Zahlung gerät der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug. Bei der Rechnung ist die Frist 20 Tage.

Pro Rate fallen Bearbeitungsgebühren von 25.- Franken an. Bei verspäteter Zahlung gerät der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug. Im Verzugsfalle setzt Sparta Academy dem Teilnehmer eine Nachfrist. Lässt der Teilnehmer diese Frist ungenützt verstreichen, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

In jedem Falle betragen die Verzugszinsen 8 %. Im Verzugsfall wird eine Aufwandsentschädigung von 50.- Franken fällig.

 

5. Kündigung

Die Kündigung muss in schriftlicher Form (Brief/E-Mail), spätestens 30 Tage vor Ablauf der vereinbarten Kursdauer erfolgen (Eingang). Bei einer Kursdauer von einem Monat gilt im ersten Monat eine Kündigungsfrist von 10 Tagen. Kündigungen in anderer Form, wie SMS, Facebook etc. werden nicht akzeptiert. Bei nicht rechtzeitig eingereichter Kündigung schuldet der Teilnehmer der Sparta Academy die volle Abo Gebühr. Änderungen der Preise bei Wechseln in eine andere Kursperiode werden vorbehalten.

 

6. Unfall-/ Haftpflichtversicherungen

Die Teilnehmer sind bei der Sparta Academy weder Unfall- noch Haftpflichtversichert. Jeder Teilnehmer hat selbst für eine genügende Versicherungsdeckung besorgt zu sein. Für Verletzungen kann die Sparta Academy nicht haftbar gemacht werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Bedingungen bestätigt der Teilnehmer in guter gesundheitlicher Verfassung zu sein. Sollten irgendwelche Beeinträchtigungen/Einschränkungen vorliegen, ist die Sparta Academy bzw. die Kursleitung sofort darüber zu informieren.

 

7. Haftungsausschluss

Die Sparta Academy haftet nicht für Schäden/Verletzungen, die sich der Teilnehmer im Zusammenhang mit den Kursen zuzieht. Seitens der Sparta Academy wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Weiter übernimmt Sparta Academy keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen von Wertgegenständen, Kleidung, und sonstigen Gegenständen.

 

8. Betriebsferien/Änderung Kursangebot

Wir behalten uns vor während fünf Wochen in den Sommerferien sowie zwei Wochen über Weihnachten/Neujahr und an allg. Feiertagen das Kursangebot zu reduzieren. Während zwei Wochen über Weihnacht/Neujahr behalten wir uns vor Betriebsferien einzulegen und während den Schulferien keine Kinder Kurse anzubieten. Jegliche Änderungen werden den Teilnehmern jeweils rechtzeitig mitgeteilt. Änderungen werden vorbehalten. Bei einer Reduzierung des Kursangebots oder der Trainingszeiten haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

9. Training ausserhalb der Kurse

Teilnehmer unter 18 Jahren ist es untersagt ausserhalb der Kurse selbständig zu trainieren. Die Sparta Academy kann ausgewählten Mitgliedern erlauben die Räumlichkeiten ausserhalb der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Nutzung der Räumlichkeiten für selbständiges Training, während sowie ausserhalb der Öffnungszeiten, erfolgt auf eigene Gefahr.

 

10. Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial

Für den Social Media- und Internetauftritt der Sparta Academy wird gegebenenfalls Bildmaterial von Kursen erstellt. Auf diesem veröffentlichten Bildmaterial können Teilnehmer als Teil der Kursgruppe abgebildet werden. Mit der Unterzeichnung dieser Bedingungen erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung von solchem Bildmaterial ausdrücklich einverstanden; vorbehalten bleibt der ausdrückliche Widerruf dieser Einwilligung.

 

11. Sonstiges

Gerichtstand ist Bremgarten. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das entsprechende Gesetzesrecht.

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