Allgemeine Vertragsbedingungen
SPARTA Fight & Fitness Academy GmbH

1. Vertragsgegenstand

Sparta Fight & Fitness Academy GmbH gewährt den Teilnehmern während der Dauer des Kurses einen Trainingsplatz freizuhalten. Die Leitung der Kurse durch erfahrene Trainer wird gewährleistet.

Jeder Teilnehmer hat grundsätzlich Anrecht 2 Trainings pro Woche. Umteilungen in einen anderen Kurs sind möglich und erfolgen aufgrund mündlicher Absprache zwischen Teilnehmer und Kursleiter. Sparta Fight & Fitness Academy GmbH behält sich Änderungen der Kurstage und Zeiten vor.

2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer

Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Sparta Fight & Fitness Academy GmbH wird online oder in Schriftform mit der Unterschrift des Teilnehmers beziehungsweise dessen gesetzlichen Vertreters abgeschlossen.

Der Vertrag zwischen der Sparta Fight & Fitness Academy GmbH und dem Teilnehmer wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um eine weitere Kursperiode, insofern nicht fristgerecht gemäss Ziffer 5 gekündigt wird. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

3. Leistungsstörungen

Die Verpflichtung zur Beitragszahlung besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der von der Sparta Fight & Fitness Academy GmbH angebotenen Leistung durch den Teilnehmer. Für versäumte Kursstunden erfolgt grundsätzlich keine Beitragsrückzahlung. Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die die Sparta Fight & Fitness Academy GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat der Teilnehmer weder einen Anspruch auf Beitragsrückzahlung noch auf Schadenersatz.

Bei nicht respektvollem Benehmen oder nach mehreren negativem Auffallen kann der Teilnehmer vom Training suspendiert werden, ohne Anspruch auf Beitragsrückzahlung und/oder Schadenersatz des Teilnehmers Rückzahlung.

Sofern kein Zahlungsrückstand besteht, können – nach Möglichkeit – bei längeren, schriftlich entschuldigten Ausfallzeiten die Lektionen unter Angabe des Ausfallgrundes nachgeholt werden. Sparta Fight & Fitness Academy GmbH akzeptiert folgende Gründe:

  • Erkrankung von mindestens 2 Wochen mit Arztzeugnis
  • Beruflicher Abwesenheit, Kuraufenthalt für eine Dauer von mindestens sechs zusammenhängenden Wochen
  • Eintreten einer Schwangerschaft
  • Wahrnehmung bürgerlicher Pflichten (wie z.B. Militärdienst)

Jede längere Abwesenheit ist der Leitung Sparta Fight & Fitness Academy GmbH mitzuteilen. Das Abo kann in Absprache mit Sparta Fight & Fitness Academy GmbH Leitung in einen «Pause»-Status gesetzt werden. Die nicht bezogenen und bezahlten Lektionen können – nach Möglichkeit – zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

4. Zahlungsbedingungen / Verzug                              

Das Kursgeld wird jeweils vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gerät der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug.

Bei Quartalszahlung hat der Teilnehmer die jeweiligen Raten ab Kursbeginn alle drei Monate im Voraus bis spätestens Ende des Vorquartals zu entrichten. Pro Rate fallen Bearbeitungsgebühren von 25.- Franken an. Bei verspäteter Zahlung gerät der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug. . Im Verzugsfalle setzt Sparta Fight & Fitness Academy GmbH dem Teilnehmer eine Nachfrist. Lässt der Teilnehmer diese Frist ungenützt verstreichen, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

In jedem Falle betragen die Verzugszinsen 8 %. Im Verzugsfall wird eine Aufwandsentschädigung von 50.- Franken fällig.

5. Kündigung       

Die Kündigung muss  in schriftlicher Form (Brief/E-Mail), spätestens 30 Tage vor Ablauf der vereinbarten Kursdauer erfolgen (Eingang). Bei einer Kursdauer von einem Monat gilt im ersten Monat eine Kündigungsfrist von 10 Tagen. Kündigungen in anderer Form, wie SMS, Facebook etc. werden nicht akzeptiert. Bei nicht rechtzeitig eingereichter Kündigung schuldet der Teilnehmer der Sparta Fight & Fitness Academy GmbH das volle Kursgeld. Änderungen der Preise bei Wechseln in eine andere Kursperiode werden vorbehalten.

6. Unfall-/ Haftpflichtversicherungen

Die Teilnehmer sind bei Sparta Fight & Fitness Academy GmbH weder Unfall- noch Haftpflichtversichert. Jeder Teilnehmer hat selbst für eine genügende Versicherungsdeckung besorgt zu sein. Für Verletzungen kann die SPARTA Fight & Fitness Academy GmbH nicht haftbar gemacht werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Bedingungen bestätigt der Teilnehmer in guter gesundheitlicher Verfassung zu sein. Sollten irgendwelche Beeinträchtigungen/Einschränkungen vorliegen, ist die Sparta Fight & Fitness Academy GmbH bzw. die Kursleitung sofort darüber zu informieren.

7. Haftungsausschluss

SPARTA Fight & Fitness Academy GmbH haftet nicht für Schäden/Verletzungen, die sich der Teilnehmer im Zusammenhang mit den Kursen zuzieht. Weiter übernimmt SPARTA Fight & Fitness Academy GmbH keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen von Wertgegenständen, Kleidung, und sonstigen Gegenständen.

8. Betriebsferien

Wir sind während vier Wochen in den Sommerferien sowie zwei Wochen über Weihnachten/Neujahr und an allg. Feiertagen geschlossen. Die Feriendaten werden den Teilnehmern jeweils rechtzeitig mitgeteilt. Während den Schulferien finden teils keine Kinder Kurse statt.

9. Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial

Für den Social Media- und Internetauftritt der Sparta Fight & Fitness Academy GmbH wird gegebenenfalls Bildmaterial von Kursen erstellt. Auf diesem veröffentlichten Bildmaterial können Teilnehmer als Teil der Kursgruppe abgebildet werden. Mit der Unterzeichnung dieser Bedingungen erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung von solchem Bildmaterial ausdrücklich einverstanden; vorbehalten bleibt der ausdrückliche Widerruf dieser Einwilligung.

9. Sonstiges

Gerichtstand ist der Sitz Sparta Fight & Fitness Academy GmbH.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das entsprechende Gesetzesrecht.

 

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